Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30309
BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02 (https://dejure.org/2002,30309)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2002 - 2 WD 3.02 (https://dejure.org/2002,30309)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 2 WD 3.02 (https://dejure.org/2002,30309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,30309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter - Pflicht des Soldaten zu achtung- und vertrauenwahrendem Verhalten außer Dienst außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen - Bindungswirkung von Strafurteil ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <BVerwGE 93, 265 = NZWehrr 1993, 76>).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02
    Solche Milderungsgründe sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der ein Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]> und vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 -); als solche Besonderheiten sind etwa ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen.
  • BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 11.91

    Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Bundesbahn; Vorwurf der

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02
    Dies ergibt sich zwingend aus dem Wortlaut dieser Bestimmung sowie ihrem Sinn und Zweck, nur die nach den rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien und Prozessregeln des Strafverfahrensrechts gefundenen tatsächlichen Feststellungen mit der gesetzlichen Bindungswirkung auszustatten (Beschluss vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - <BVerwGE 83, 373 [376]> und Urteil vom 16. Juni 1992 - BVerwG 1 D 11.91 - <BVerwGE 93, 255 [259]>).
  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <BVerwGE 93, 265 = NZWehrr 1993, 76>).
  • BVerwG, 14.03.1989 - 2 WD 41.88

    Soldatendisziplinarrecht - Versicherungsbetrug - Stabsoffizier - Herabsetzung im

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02
    Der Senat hat in seiner gefestigten Rechtsprechung (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28>, vom 10. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 12.87 -, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133>, vom 13. Juni 1989 - BVerwG 2 WD 2.89 - und vom 25. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 26.90 -) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewertet.
  • BVerwG, 12.11.1998 - 2 WD 12.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästigungen ziviler Mitarbeiterinnen als

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02
    Die darin gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewusst sein muss, dass er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (Urteil vom 12. November 1998 - BVerwG 2 WD 12.98 - <BVerwGE 113, 290 = NZWehrr 1999, 166> m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 2 WD 66.87

    Wehrrecht - Disziplinarmaßnahme - Strafbefehl - Bußgeldverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02
    Dies ergibt sich zwingend aus dem Wortlaut dieser Bestimmung sowie ihrem Sinn und Zweck, nur die nach den rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien und Prozessregeln des Strafverfahrensrechts gefundenen tatsächlichen Feststellungen mit der gesetzlichen Bindungswirkung auszustatten (Beschluss vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - <BVerwGE 83, 373 [376]> und Urteil vom 16. Juni 1992 - BVerwG 1 D 11.91 - <BVerwGE 93, 255 [259]>).
  • BVerwG, 26.06.1985 - 2 WD 5.85

    Wiederholte außerdienstliche Diebstähle - Soldaten in Vorgesetztenstellung -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02
    Der Senat hat in seiner gefestigten Rechtsprechung (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28>, vom 10. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 12.87 -, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133>, vom 13. Juni 1989 - BVerwG 2 WD 2.89 - und vom 25. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 26.90 -) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewertet.
  • BVerwG, 10.06.1987 - 2 WD 12.87

    Dienstvergehen eines Soldaten - Herabsetzung des Dienstgrades, Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02
    Der Senat hat in seiner gefestigten Rechtsprechung (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28>, vom 10. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 12.87 -, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133>, vom 13. Juni 1989 - BVerwG 2 WD 2.89 - und vom 25. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 26.90 -) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewertet.
  • BVerwG, 20.07.1994 - 2 WD 1.94

    Disziplinarrecht - Reisekostenbetrügerei - Offizier - Dienstgradherabsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02
    Solche Milderungsgründe sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der ein Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]> und vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 -); als solche Besonderheiten sind etwa ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen.
  • BVerwG, 13.06.1989 - 2 WD 2.89

    Versuch einer Straftat - Vollendetes Dienstvergehen - Soldat -

  • BVerwG, 25.10.1990 - 2 WD 26.90

    Herabsetzung des Dienstgrades eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens -

  • BVerwG, 01.02.1989 - 2 WD 35.88

    Voraussetzungen für die Verhängung eines Beförderungsverbots - Grundsätze für die

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

    Nachdem er wegen eines im September 1999 begangenen außerdienstlichen Betruges mit Urteil des Truppendienstgerichts Süd vom 9. Oktober 2001 zum Oberleutnant degradiert worden war - seine dagegen eingelegte Berufung wurde vom Senat mit Urteil vom 11. Juli 2002 (BVerwG 2 WD 3.02) zurückgewiesen -, wurde er am 5. August 2004 erneut zum Hauptmann befördert.

    Auf diesen Erschwerungsgrund bei der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme gegen Soldaten in höheren Dienstgradgruppen war der Soldat bereits im Senatsurteil vom 11. Juli 2002 a.a.O. (Urteilsabdruck Seite 22) hingewiesen worden.

  • BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05

    Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot;

    Denn nur eine durch strafrichterliches Urteil, nicht aber eine durch Strafbefehl erfolgte Verurteilung begründet die Bindungen nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 2002 - BVerwG 2 WD 3.02 -, vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 34.02 - BVerwGE 118, 262 und vom 27. April 2004 - BVerwG 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 = Buchholz 262.1 § 5 ATGV Nr. 2).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 34.02

    Betrug; Strafbefehl; Wirkung des Strafbefehls; Strafbefehlswirkung; Verlust des

    Diese strukturellen Unterschiede zwischen einem notwendig nach mündlicher Hauptverhandlung auf der Grundlage richterlicher Überzeugung getroffenen Strafurteil einerseits und einem Strafbefehl andererseits hat der erkennende Senat im Übrigen in seiner ständigen Rechtsprechung zur Ablehnung einer Bindung im disziplinargerichtlichen Verfahren an die tatsächlichen Feststellungen eines Strafbefehls (§ 84 Abs. 1 Satz 1 WDO bzw. die Vorgängervorschrift des § 77 Abs. 1 WDO a.F.) wiederholt betont (vgl. u.a. Beschluss vom 1. Dezember 1987 BVerwG 2 WD 66.87 sowie Urteile vom 16. Juni 1992 BVerwG 1 D 11.91 und vom 11. Juli 2002 BVerwG 2 WD 3.02 ).
  • BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04

    Umzug; Umzugswilligkeit; gemeinsame Wohnung; häusliche Gemeinschaft;

    Denn nur eine durch strafrichterliches Urteil, nicht aber eine durch Strafbefehl erfolgte Verurteilung begründet die Bindungen nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO (stRspr., vgl. zuletzt Urteile vom 11. Juli 2002 - BVerwG 2 WD 3.02 - und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 34.02 - <BVerwGE 118, 262 [263 ff.]>), sodass sich die Frage eines Lösungsbeschlusses nach § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO vorliegend nicht stellt.
  • BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst;

    Nur eine durch strafrichterliches Urteil, nicht aber eine durch Strafbefehl erfolgte Verurteilung begründet jedoch die Bindungswirkung nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO (stRspr, vgl. zuletzt Urteile vom 11. Juli 2002 - BVerwG 2 WD 3.02 -, vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 34.02 - BVerwGE 118, 262 und vom 27. April 2004 - BVerwG 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 = Buchholz 262.1 § 5 ATGV Nr. 2), sodass sich die Frage eines Lösungsbeschlusses nach § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO vorliegend nicht stellt.
  • BVerwG, 15.11.2005 - 2 WDB 5.05
    Der Senat hat in seiner gefestigten Rechtsprechung (Urteile vom 11. Juli 2002 - BVerwG 2 WD 3.02 -, vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28>, vom 10. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 12.87 -, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 = NZWehrr 1989, 209>, vom 13. Juni 1989 - BVerwG 2 WD 2.89 - ZBR 1990, 215> und vom 25. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 26.90 -) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leicht zu nehmendes Dienstvergehen gewertet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht